Wildnisschule in Leipzig

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Veranstaltungen und Angebote von Vier Fährten Wildnisschule in Leipzig, Einzelunternehmen von Elisa Buchterkirchen, im Folgenden "Vier Fährten" genannt.

Inhalt

1 Allgemeines zum Vertragsabschluss

2 Terminbasierte Veranstaltungen
2.1 Anmelden und Mitmachen
2.2 Abmelden und Stornofristen

3 Buchbare Veranstaltungen
3.1 Veranstaltungen buchen
3.2 Veranstaltungen stornieren

4 Absage und Abbruch von Veranstaltungen
4.1 Absage von Veranstaltungen
4.2 Abbruch der Veranstaltung durch die Teilnehmenden
4.3 Abbruch der Veranstaltung durch Vier Fährten
4.4 Ungünstige Wetterbedingungen

5 Gutscheine
5.1 Gültigkeit
5.2 Einlösung
5.3 Preisänderungen

6 Teilnahmebedingung

7 Sicherheit und Haftung
7.1 Gefahrenpotentiale und Sicherheitshinweise
7.2 Allgemeine Regeln für die Sicherheit aller
7.3 Zecken
7.4 Haftung

8 Foto- und Videoaufnahmen

1 Allgemeines zum Vertragsabschluss

Auf www.vierfaehrten.de präsentiert Vier Fährten unverbindlich eigene Veranstaltungen. Erst wenn die Kunden ihre vertragliche Willensbekundung schriftlich oder mündlich geäußert haben und Vier Fährten daraufhin schriftlich eingewilligt hat, kommt ein Vertrag zustande.

Die Präsentation der Veranstaltungen stellt kein abgegebenes Angebot seitens Vier Fährten dar.

Für Aktualität und Vollständigkeit von Informationen zu Veranstaltungen aus dem Angebot von Vier Fährten, die außerhalb von www.vierfaehrten.de veröffentlicht worden sind, übernimmt Vier Fährten keine Garantie.

Die im Folgenden verwendeten Pluralformulierungen für Kunden, Teilnehmende, Auftraggebende etc. beziehen sich ebenfalls auf Einzelpersonen bzw. teilnehmende Kinder.

Alle auf www.vierfaehrten.de genannten Preise enthalten 19 % Umsatzsteuer.

2 Terminbasierte Veranstaltungen

2.1 Anmelden und mitmachen bei terminbasierten Veranstaltungen

Waldgruppen

Der Einstieg in die Waldgruppen ist jederzeit möglich.

Die Teilnehmenden melden sich schriftlich für eine kostenfreie Schnupperstunde an. Möchten sie danach weiterhin mitmachen, erwerben sie eine entsprechende Kurskarte.

Es können beliebig viele Kurskarten erworben werden. Solange die Angemeldeten an dem Angebot teilnehmen möchten, steht ihnen ihr Platz fest zu.

Die Kurskarte gilt für 5 (Wurzelkinder) bzw. 7 (Baumkinder) Termine. Pro Kurskarte kann ein Termin direkt im Anschluss nachgeholt werden, wenn die Teilnehmenden verhindert waren. Fehlen die Teilnehmenden darüber hinaus, verfallen die Termine von nicht besuchten Treffen. Es ist erlaubt, Termine mit Geschwisterkindern zu besuchen, falls das entsprechende Wurzel- oder Baumkind, für das die Kurskarte ausgestellt wurde, selbst nicht kann.

Die Teilnahme an einzelnen Waldgruppenstunden ist nicht möglich.

Über kurzfristige Ausfälle informiert Vier Fährten alle Teilnehmenden per E-Mail und auf www.vierfaehrten.de.

Eintägige Workshops

Die Teilnehmenden melden sich schriftlich für die Workshops an. Über kurzfristige Ausfälle informiert Vier Fährten alle angemeldeten Personen per E-Mail und auf www.vierfaehrten.de.

Mehrtägige Kurse, Camps, Ferienangebote etc.

Die Teilnehmenden melden sich bzw. ihre Kinder schriftlich per E-Mail an. Sind freie Plätze verfügbar, verschickt Vier Fährten eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail.

Warte- bzw. Interessiertenliste

Für alle terminbasierten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warte- bzw. Interessiertenliste setzen zu lassen. Werden Plätze frei, informiert Vier Fährten die eingetragenen Personen per E-Mail.

Bezahlung

Angemeldete Personen begleichen die Rechnung bis zum in der Rechnung genannten Termin. Ist bis zu diesem Zeitpunkt der in Rechnung gestellte Kursbetrag nicht auf dem angegebenen Konto eingegangen, verlieren die Teilnehmenden ihren Anspruch auf den Platz und der Vertrag kommt nicht zustande.

Vier Fährten vergibt die so entstandenen Restplätze an Personen auf der Warte- bzw. Interessiertenliste.

Ablehnung von Teilnehmenden

Vier Fährten behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Teilnahme einzelner Personen abzulehnen.

2.2 Abmelden und stornieren von terminbasierten Veranstaltungen

Waldgruppen

Ein Ausstieg aus den Waldgruppen ist jederzeit möglich.

Die Teilnehmenden informieren Vier Fährten per E-Mail über ihren Austritt und Vier Fährten vergibt den frei gewordenen Platz an Personen auf der Warte- bzw. Interessiertenliste weiter.

Sind zum Zeitpunkt des Ausstiegs noch Gruppenstunden auf der Kurskarte offen, verfallen diese. Es besteht innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit, den Betrag der offenen Kursstunden bei der Buchung eines anderen Angebotes, z. B. eines Kindergeburtstages oder Camps, zu verrechnen.

Eintägige Workshops

Haben die Teilnehmenden eine eintägige Veranstaltung gebucht und bezahlt, können sie von dem Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornofristen:

Danach ist keine Erstattung mehr möglich. Die Teilnehmenden können jedoch ihren Platz an befreundete Personen weitergeben, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllen. In diesem Falle verrechnen die Teilnehmenden untereinander den Kursbetrag. Vier Fährten erhält nur die Kontaktdaten der neuen Personen.

* Die genannten Fristen berechnen sich immer ab dem Montag der Woche, in der die Veranstaltung stattfindet.

Mehrtägige Kurse, Camps, Ferienangebote etc.

Haben die Teilnehmenden eine mehrtägige Veranstaltung gebucht und bezahlt, können sie von dem Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornofristen:

Danach ist keine Erstattung mehr möglich. Die Teilnehmenden können jedoch ihren Platz an befreundete Personen weitergeben, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllen. In diesem Falle verrechnen die Teilnehmenden untereinander den Kursbetrag. Vier Fährten erhält nur die Kontaktdaten der neuen Personen.

* Die genannten Fristen berechnen sich immer ab dem Montag der Woche, in der die Veranstaltung beginnt.

3 Buchbare Veranstaltungen

3.1 Veranstaltungen buchen

Zu den buchbaren Veranstaltungen zählen Vier Fährtens Kindergeburtstage und Exkursionen sowie alle individuell vereinbarten Aufträge, bei denen sich die Auftraggebenden und Vier Fährten über Datum, Zeit, Dauer, Ort, Inhalt und Anzahl der Teilnehmenden verständigt haben.

Vier Fährten ist nicht verpflichtet, alle Aktionen durchzuführen, die in dem jeweiligen Angebot beschrieben sind. Jedoch sichert Vier Fährten zu, die Inhalte sorgfältig und realistisch geplant zu haben, sodass unter gewöhnlichen Bedingungen das Angebot wie beschrieben durchführbar ist.

Kindergeburtstage und Exkursionen buchen

Für die Angebote von Kindergeburtstagen und Exkursionen vereinbaren die Auftraggebenden und Vier Fährten einen Termin. Erst mit der Begleichung der Rechnung gilt dieser Termin als fest gebucht.

Bezahlen die Auftraggebenden nicht innerhalb der gesetzten bzw. gemahnten Fristen, gibt Vier Fährten den vereinbarten Termin wieder frei.

Individuelle Projekte buchen

Für individuelle Projekte erstellt Vier Fährten nach Absprache ein Angebot. Bestätigen die Auftraggebenden das Angebot, verschickt Vier Fährten eine Rechnung.

Bezahlen die Auftraggebenden nicht innerhalb der gesetzten bzw. gemahnten Fristen, gibt Vier Fährten den vereinbarten Termin wieder frei.

3.2 Gebuchte Veranstaltungen stornieren

Die Aufttraggebenden können ihre Buchung folgendermaßen stornieren:

In dem Zeitraum von einer Woche vor dem vereinbarten Termin bis zum Termin selbst ist keine Erstattung mehr möglich*.

Können die Auftraggebenden ihren Termin nicht wahrnehmen, besteht die Möglichkeit, innerhalb der Stornofristen einen Ersatztermin zu vereinbaren.

*Die Wochen berechnen sich immer ab dem Montag der Woche, in der der vereinbarte Termin liegt.

4 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

4.1 Absage von Veranstaltungen

Vier Fährten behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall erhalten alle Teilnehmenden den vollen Betrag zurück.

Wird ein Treffen der Waldgruppen abgesagt, verlängert sich die Kurskarte automatisch um die Anzahl der abgesagten Termine.

4.2 Abbruch der Veranstaltung durch die Teilnehmenden

Brechen die Teilnehmenden eine bereits begonnene Veranstaltung ab, können können keine Kosten zurückerstattet werden. Die Teilnehmenden können keine weiteren Ansprüche geldend machen.

4.3 Abbruch der Veranstaltung durch Vier Fährten

Sollte Vier Fährten krankheitsbedingt oder aus anderen persönlichen Gründen eine bereits begonnene Veranstaltung nicht weiterführen können, ist Vier Fährten berechtigt, einen Ersatz für die Leitung zu organisieren. In diesem Fall können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Muss Vier Fährten eine begonnene Veranstaltung abbrechen und kann keinen Ersatz für die Leitung organisieren, bekommen die Teilnehmenden einen prozentualen Anteil ihres Kursbetrages zurück.

4.4 Ungünstige Wetterbedingungen

Grundsätzlich führt Vier Fährten Veranstaltungen in Leipzig bis einschließlich Unwetterwarnstufe 2 durch. Feuerveranstaltungen finden bis einschließlich Waldbrandstufe 3 statt. Unter jedem Angebot finden sich detaillierte Hinweise zu den Wetterbedingungen.

Terminbasierte Veranstaltungen

Sollte aufgrund des Wetters das ursprünglich geplante Programm nicht durchführbar sein, passt Vier Fährten den Inhalt kurzfristig an die Wetterbedingungen an. Die Veranstaltung findet trotzdem statt. Wird für Leipzig die Unwetterwarnstufe 3 ausgerufen, entfällt die Veranstaltung. Das gilt nicht für mehrtägige Angebote, wie z. B. Camps, die an anderen Orten stattfindet. Auch hier wird das Programm an die Wetterbedingungen angepasst.

Muss eine Veranstaltung aufgrund schlechter Wetterbedingungen kurzfristig abgesagt werden, bekommen die Teilnehmenden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.

Gebuchte Veranstaltungen

Sollte aufgrund des Wetters das ursprünglich gebuchte Angebot nicht durchführbar sein, einigen sich die Auftraggebenden und Vier Fährten auf ein Alternativprogramm.

Sollte die Unwetterwarnstufe 3 ausgerufen werden, wird der Termin verschoben und ein neuer vereinbart. Findet sich innerhalb der folgenden 3 Monate kein alternativer Termin, erhalten die Auftraggebenden eine Gutschrift über den bereits bezahlten Betrag. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Gutschrift ist 3 Jahre gültig. Es gelten die AGB für Gutscheine.

Muss eine laufende Veranstaltung durch ein plötzliches Unwetter unterbrochen werden, suchen die Teilnehmenden einen sicheren Ort zum Unterstellen auf, z. B. ein Schutzhaus oder ein Auto. Kann die Veranstaltung nach der Unterbrechung fortgesetzt werden, besteht kein Anspruch auf eine Teilerstattung.

Muss eine laufende Veranstaltungen durch ein plötzliches Unwetter gänzlich abgesagt werden, erhalten die Auftraggebenden eine Gutschrift für die nicht geleistete Zeit. Es gelten die AGB für Gutscheine.

5 Gutscheine

5.1 Gültigkeit

Die Gutscheine gelten für eine Person bzw. ein Kind mit Begleitung. Sie sind auf andere Personen bzw. Kinder übertragbar.

Gutscheine, auf denen "Gültig bis" vermerkt ist, sind bis 3 Jahre nach dem Kauftag gültig. Werden sie bis zu dieser Frist nicht eingelöst, verlieren sie ihren Wert.

Gutscheine mit Code "Cov19-..." sind unbegrenzt gültig.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Unternehmensauflösung erstattet Vier Fährten den Betrag für ungenutzte Gutscheine nicht zurück.

5.2 Einlösung

Gutscheine können nur schriftlich per E-Mail an wildwechsel@vierfaehrten.de eingelöst werden. Die Anmeldung bzw. Buchung unterliegt den entsprechenden Anmeldeverfahren. Ein Gutschein garantiert keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz. Möchten die Teilnehmenden unangemeldet einen Gutschein einlösen, behält sich Vier Fährten vor, dies zu verweigern, sofern die maximale Gruppengröße mit der Teilnahme überschritten wäre.

5.3 Preisänderungen

Erhöht oder senkt Vier Fährten nach Ausstellung des Gutscheins die Preise, behält dieser seine Gültigkeit. Gutscheinbeträge können mit den tatsächlichen Kosten bei der Einlösung verrechnet werden.

6 Teilnahmebedingungen

Körperliche und geistige Gesundheit

Mit Vertragsabschluss versichern die Teilnehmenden, dass sie physisch und psychisch in der Lage sind, das Angebot wahrzunehmen.

Vor Kursbeginn informieren die Teilnehmenden Vier Fährten über eventuelle Krankheiten, Behinderungen oder Medikamenteneinnahmen, sofern diese für die Teilnahme relevant sind. Dazu zählen insbesondere solche Gegebenheiten, die bspw. zu Beeinträchtigungen oder zur Gefährdung anderer Teilnehmender führen können. Vier Fährten prüft dann, ob eine Teilnahme möglich ist.

Genussmittel und Drogen

Vier Fährten legt den Teilnehmenden nahe, während der Veranstaltungen auf das Rauchen zu verzichten. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, nur in den Pausen und abseits der Gruppe zu rauchen und die Zigarettenreste ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie während der Veranstaltungen auf Alkohol und Drogen verzichten. Bei Zuwiderhandlung müssen sie die Veranstaltung verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

Belehrung und Aufsichtspflicht

Eltern versichern, dass sie ihre Kinder belehren, den Anweisungen der Kursleitenden zu folgen.

Vier Fährten übernimmt für Minderjährige nur in den angegebenen Veranstaltungszeiten die Aufsichtspflicht. Sind Eltern, Lehrende, Erziehende etc. vor Ort, obliegt ihnen die Aufsichtspflicht der Kinder.

Respektvoller Umgang

Alle Teilnehmenden erklären sich einverstanden, respektvoll miteinander umzugehen und die persönlichen Werte der anderen zu achten.

Wiederholte menschenfeindliche Äußerungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

7 Sicherheit und Haftung

7.1 Gefahrenpotentiale und Sicherheitshinweise

Vier Fährten versichert eine sorgfältige Planung der Veranstaltungen und weist während der Veranstaltungen auf örtliche Gefahrenpotenziale hin. Diese werden gemieden, beseitigt oder gekennzeichnet.

Die Teilnehmenden bestätigen, sich unbedingt an die Sicherheitshinweise der Kursleitenden zu halten und Gefährdungen für sich und andere zu vermeiden.

Sie sind sich bewusst, dass das Ignorieren der Hinweise zum Ausschluss von der Veranstaltung führt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

7.2 Allgemeine Regeln für die Sicherheit aller

Aus langjähriger Erfahrung sind folgende Regeln fürs Schnitzen, Sägen und Hacken sowie das Verhalten am Lagerfeuer, beim Bäumeklettern, in der Hängematte und bei Stockkämpfen entstanden. Sie gelten sowohl für Kinder als auch für Erwachsene:

Regeln fürs Schnitzen

  1. Wer schnitzt, der sitzt.
  2. Blutkreis beachten: Im Umkreis von einer Armlänge darf sich niemand befinden. Nicht in die Richtung anderer schnitzen.
  3. Immer vom eigenen Körper weg schnitzen.
  4. Immer nur Totholz schnitzen.
  5. Vor dem Schnitzen immer die Klinge sichern.
  6. Nach dem Schnitzen immer das Messer schließen.
  7. Immer Hinschauen beim Schnitzen.
  8. Nie das Messer in den Boden stecken.

Weitere Schnitzregeln:

Wer gegen die Regeln verstößt, darf für den Rest der Veranstaltung nicht mehr schnitzen und muss sein Messer abgeben.

Wer versucht, andere mutwillig mit dem Messer zu verletzen, muss die Veranstaltung verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

Regeln fürs Sägen

  1. Sägeblatt nach dem Aufklappen sichern.
  2. Die freie Hand hat mindestens eine Handbreite Abstand zur Sägefläche.
  3. Auf eine stabile Unterlage achten, die nach unten Platz für das Sägeblatt lässt.
  4. Immer das ganze Sägeblatt beim Hin und Her ausnutzen.
  5. Die Säge immer nur vor und zurück bewegen, niemals seitlich hin und her biegen.
  6. Immer Hinschauen beim Sägen.
  7. Nach dem Sägen Sägeblatt einklappen und die Säge sicher wegräumen.

Weitere Sägeregeln:

Regeln fürs Holzhacken

  1. Immer breitbeinig stehen.
  2. Immer geschlossene Schuhe tragen.
  3. Immer beide Hände an die Axt.
  4. Das zu hackende Holzstück darf nicht festgehalten werden. Es muss frei stehen können.
  5. Beim Ausholen die Axt rechts oder links neben den Kopf schwingen. Niemals einfach nur nach oben/hinten in Richtung des eigenen Kopfes.
  6. Auf eine stabile Unterlage achten.
  7. Nach dem Hacken die Axt sicher wegräumen.
  8. Es muss immer ein Erwachsener dabei sein.

Weitere Hackregeln:

Regeln am Lagerfeuer

  1. Wer Funken schlägt, hält mindestens eine Armlänge Abstand zu den anderen.
  2. Alles was brennt, bleibt im Feuer bzw. der Feuerstelle.
  3. Alle tragen geschlossene Schuhe.
  4. Alle verhalten sich umsichtig.

Weitere Feuerregeln:

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss das Lagerfeuer verlassen.

Wer versucht, andere mutwillig zu verletzen oder in die Feuerstelle zu schubsen, muss die Veranstaltung verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

Regeln fürs Bäumeklettern

  1. Nur auf Äste steigen, die mindestens so dick sind wie der eigene Oberarm.
  2. Die Füße immer dicht am Stamm aufsetzen.    
  3. Es müssen immer 3 von 4 Händen/Füßen Kontakt zum Baum haben. Also maximal eine freie Hand oder ein freier Fuß.
  4. Immer nur ein Kind pro Baum.
  5. Während jemand auf dem Baum klettert, darf niemand darunter stehen.

Weitere Kletterregeln:

Wer gegen diese Regeln verstößt, darf für den Rest der Veranstaltung nicht mehr klettern.

Wer versucht, von oben oder unten andere mutwillig zu verletzten, muss die Veranstaltung verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

Regeln für die Hängematte

  1. Vor dem Reinsetzen Hängematte ausschütteln.
  2. Maximal 2 Personen pro Hängematte.
  3. Wer mit den Füßen reingeht, zieht die Schuhe aus.
  4. Keine spitzen Gegenstände mit in die Hängematte nehmen.
  5. Alle achten darauf, dass die Hängemattenzeit gleichmäßig verteilt wird.

Weitere Hängemattenregeln:

Wer eine Hängematte kaputt macht, weil er sich nicht an die Regeln gehalten hat, muss die Hängematte ersetzen.

Regeln für Stockkämpfe

  1. Beide sind sich einig, dass sie kämpfen wollen.
  2. Beide Hände mit etwas Abstand an den unteren Teil des Stocks.
  3. Stöcke nur über dem Kopf miteinander kreuzen.
  4. Wenn jemand Stop sagt, hören beide auf.

Weitere Stockkampfregeln:

7.3 Zecken

Zum Schutz vor Zecken empfiehlt Vier Fährten, Kleidung zu tragen, die die Arme und Beine vollständig bedeckt. Socken sollten über die Hosenbeine gezogen werden können. Bei Bedarf, kann auch ein eigenes Zeckenschutzspray verwendet werden.

Die Kursleitung darf ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. der gebissenen erwachsenen Person keine Zecke entfernen, da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt.

Wird die Einwilligung gegeben, entfernt die Kursleitung mit einer Zeckenzange oder -karte das Tier. Sollte die betroffene Person durch die Zecke an Borreliose oder FSME erkranken, kann die Kursleitung bzw. Vier Fährten dafür nicht belangt werden.

7.4 Haftung

Alle Personen nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil, dass heißt sie übernehmen für sich, ihnen angehörige Kinder sowie ihr Eigentum die volle Verantwortung. Dies gilt besonders, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf Infektionskrankheiten, körperliche Schäden und Folgeschäden sowie Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum durch höhere Gewalt oder Dritte.

Die Teilnehmenden bestätigen, dass sie krankenversichert und haftpflichtversichert sind.

Die Teilnehmenden sind zu keinem Zeitpunkt über Vier Fährten versichert.

Sollte von Vier Fährten zur Verfügung gestelltes Material bei den Veranstaltungen durch die Teilnehmenden beschädigt werden oder verloren gehen, so sind sie verpflichtet, dieses zu ersetzen. Bei Auftragsveranstaltungen haften die Auftraggebenden. Dies gilt insbesondere für Kita-, Schul- und Geburtstagsveranstaltungen.

Für Schäden, die durch die unsachgemäße Benutzung von Werkzeug und bereitgestellten Materialien entsteht, siehe Regeln Punkt 7.2, übernimmt Vier Fährten keine Haftung.

Schäden, die durch Vier Fährten verursacht worden, werden von Vier Fährtens Haftpflichtversicherung geprüft.

8 Foto- und Videoaufnahmen

Vier Fährten dokumentiert von Zeit zu Zeit mit Foto- und Videoaufnahmen die Veranstaltungen.

Die Aufnahmen werden für die eigene Website, den Newsletter sowie Printmedien verwendet, um die Angebote zu illustrieren.

Die Teilnehmenden geben vor den Aufnahmen ihre schriftliche Einverständniserklärung ab, die sie jederzeit widerrufen können. Es bedarf einer besonderen Zustimmung der Teilnehmenden für die Bildnutzung in Scoial Media Kanälen, wie z. B. Facebook.

Vier Fährten achtet darauf, Gesichter so unkenntlich wie möglich darzustellen. Es werden keine Klarnamen veröffentlicht.