Wildnisschule in Leipzig

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die wildnis- und kunstpädagogischen Veranstaltungen von Vier Fährten Wildnisschule in Leipzig, Einzelunternehmen von Elisa Buchterkirchen, im Folgenden "Vier Fährten" genannt.

Inhalt

1 Allgemeines zum Vertragsabschluss

2 Terminbasierte Veranstaltungen
2.1 Anmelden und Mitmachen
2.2 Abmelden und Stornofristen

3 Buchbare Veranstaltungen
3.1 Veranstaltungen buchen
3.2 Veranstaltungen stornieren

4 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

5 Gutscheine

6 Teilnahmebedingung
6.1 Coronabedingte Besonderheiten
6.2 Allgemeine Voraussetzungen

7 Sicherheit und Haftung

8 Foto- und Videoaufnahmen

9 Hygienekonzept

1 Allgemeines zum Vertragsabschluss

Auf www.vierfaehrten.de präsentiert Vier Fährten unverbindlich eigene Veranstaltungen. Erst wenn die Kunden ihre vertragliche Willensbekundung schriftlich oder mündlich geäußert haben und Vier Fährten daraufhin schriftlich eingewilligt hat, kommt ein Vertrag zustande.

Die Präsentation der Veranstaltungen stellt kein abgegebenes Angebot seitens Vier Fährten dar.

Für Aktualität und Vollständigkeit von Informationen zu Veranstaltungen aus dem Angebot von Vier Fährten, die außerhalb von www.vierfaehrten.de veröffentlicht worden sind, übernimmt Vier Fährten keine Garantie.

Die im Folgenden verwendeten Pluralformulierungen für Kunden, Teilnehmende, Auftraggebende etc. beziehen sich ebenfalls auf Einzelpersonen bzw. teilnehmende Kinder.

Alle genannten Preise sind inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

2 Terminbasierte Veranstaltungen

2.1 Anmelden und mitmachen bei terminbasierten Veranstaltungen

Waldgruppen

Der Einstieg in die Waldgruppen ist jederzeit möglich.

Die Teilnehmenden melden sich schriftlich für eine kostenfreie Schnupperstunde an. Möchten sie danach weiterhin mitmachen, erwerben sie eine entsprechende Kurskarte.

Es können beliebig viele Kurskarten erworben werden. Solange die Angemeldeten an dem Angebot teilnehmen möchten, steht ihnen ihr Platz fest zu.

Die Kurskarte gilt für 5 (Wurzelkinder) bzw. 7 (Baumkinder) Termine. Pro Kurskarte kann ein Termin direkt im Anschluss nachgeholt werden, wenn die Teilnehmenden verhindert waren. Fehlen die Teilnehmenden darüber hinaus, verfallen die Termine von nicht besuchten Treffen. Es ist erlaubt, Termine mit Geschwisterkindern zu besuchen, falls das entsprechende Wurzel- oder Baumkind, für das die Kurskarte ausgestellt wurde, selbst nicht kann.

Die Teilnahme an einzelnen Waldgruppenstunden ist nicht möglich.

Über kurzfristige Ausfälle informiert Vier Fährten alle Teilnehmenden per E-Mail und auf www.vierfaehrten.de.

Eintägige Workshops

Die Teilnehmenden melden sich schriftlich für die Workshops an. Über kurzfristige Ausfälle informiert Vier Fährten alle angemeldeten Personen per E-Mail und auf www.vierfaehrten.de.

Mehrtägige Kurse, Camps, Ferienangebote etc.

Die Teilnehmenden melden sich bzw. ihre Kinder schriftlich per E-Mail an. Sind freie Plätze verfügbar, verschickt Vier Fährten eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail.

Warte- bzw. Interessiertenliste

Für alle terminbasierten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warte- bzw. Interessiertenliste setzen zu lassen. Werden Plätze frei, informiert Vier Fährten die eingetragenen Personen per E-Mail.

Bezahlung

Angemeldete Personen begleichen die Rechnung bis zum in der Rechnung genannten Termin. Ist bis zu diesem Zeitpunkt der in Rechnung gestellte Kursbetrag nicht auf dem angegebenen Konto eingegangen, verlieren die Teilnehmenden ihren Anspruch auf den Platz und der Vertrag kommt nicht zustande.

Vier Fährten vergibt die so entstandenen Restplätze an Personen auf der Warte- bzw. Interessiertenliste.

Ablehnung von Teilnehmenden

Vier Fährten behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Teilnahme einzelner Personen abzulehnen.

2.2 Abmelden und stornieren von terminbasierten Veranstaltungen

Waldgruppen

Ein Ausstieg aus den Waldgruppen ist jederzeit möglich.

Die Teilnehmenden informieren Vier Fährten per E-Mail über ihren Austritt und Vier Fährten vergibt den frei gewordenen Platz an Personen auf der Warte- bzw. Interessiertenliste weiter.

Sind zum Zeitpunkt des Ausstiegs noch Gruppenstunden auf der Kurskarte offen, verfallen diese. Es besteht innerhalb von 3 Monaten die Möglichkeit, den Betrag der offenen Kursstunden bei der Buchung eines anderen Angebotes, z. B. eines Kindergeburtstages oder Camps, zu verrechnen.

Eintägige Workshops

Haben die Teilnehmenden eine eintägige Veranstaltung gebucht und bezahlt, können sie von dem Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornofristen:

Danach ist keine Erstattung mehr möglich. Die Teilnehmenden können jedoch ihren Platz an befreundete Personen weitergeben, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllen. In diesem Falle verrechnen die Teilnehmenden untereinander den Kursbetrag. Vier Fährten erhält nur die Kontaktdaten der neuen Personen.

* Die genannten Fristen berechnen sich immer ab dem Montag der Woche, in der die Veranstaltung stattfindet.

Mehrtägige Kurse, Camps, Ferienangebote etc.

Haben die Teilnehmenden eine mehrtägige Veranstaltung gebucht und bezahlt, können sie von dem Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornofristen:

Danach ist keine Erstattung mehr möglich. Die Teilnehmenden können jedoch ihren Platz an befreundete Personen weitergeben, sofern diese die Teilnahmebedingungen erfüllen. In diesem Falle verrechnen die Teilnehmenden untereinander den Kursbetrag. Vier Fährten erhält nur die Kontaktdaten der neuen Personen.

* Die genannten Fristen berechnen sich immer ab dem Montag der Woche, in der die Veranstaltung beginnt.

3 Buchbare Veranstaltungen

3.1 Veranstaltungen buchen

Zu den buchbaren Veranstaltungen zählen Vier Fährtens Kindergeburtstage und Exkursionen sowie alle individuell vereinbarten Aufträge, bei denen sich die Auftraggebenden und Vier Fährten über Datum, Zeit, Dauer, Ort, Inhalt und Anzahl der Teilnehmenden verständigt haben.

Vier Fährten ist nicht verpflichtet, alle Aktionen durchzuführen, die in dem jeweiligen Angebot beschrieben sind. Jedoch sichert Vier Fährten zu, die Inhalte sorgfältig und realistisch geplant zu haben, sodass unter gewöhnlichen Bedingungen das Angebot wie beschrieben durchführbar ist.

Kindergeburtstage und Exkursionen buchen

Für die Angebote von Kindergeburtstagen und Exkursionen vereinbaren die Auftraggebenden und Vier Fährten einen Termin. Erst mit der Begleichung der Rechnung gilt dieser Termin als fest gebucht.

Bezahlen die Auftraggebenden nicht innerhalb der gesetzten bzw. gemahnten Fristen, gibt Vier Fährten den vereinbarten Termin wieder frei.

Individuelle Projekte buchen

Für individuelle Projekte erstellt Vier Fährten nach Absprache ein Angebot. Bestätigen die Auftraggebenden das Angebot, verschickt Vier Fährten eine Rechnung.

Bezahlen die Auftraggebenden nicht innerhalb der gesetzten bzw. gemahnten Fristen, gibt Vier Fährten den vereinbarten Termin wieder frei.

3.2 Gebuchte Veranstaltungen stornieren

Die Aufttraggebenden können ihre Buchung folgendermaßen stornieren:

In dem Zeitraum von einer Woche vor dem vereinbarten Termin bis zum Termin selbst ist keine Erstattung mehr möglich*.

Können die Auftraggebenden ihren Termin nicht wahrnehmen, besteht die Möglichkeit, innerhalb der Stornofristen einen Ersatztermin zu vereinbaren.

*Die Wochen berechnen sich immer ab dem Montag der Woche, in der der vereinbarte Termin liegt.

4 Absage und Abbruch von Veranstaltungen

4.1 Absage von Veranstaltungen

Vier Fährten behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall erhalten alle Teilnehmenden den vollen Betrag zurück.

Wird ein Treffen der Waldgruppen abgesagt, verlängert sich die Kurskarte automatisch um die Anzahl der abgesagten Termine.

4.2 Abbruch der Veranstaltung durch die Teilnehmenden

Brechen die Teilnehmenden eine bereits begonnene Veranstaltung ab, können können keine Kosten zurückerstattet werden. Die Teilnehmenden können keine weiteren Ansprüche geldend machen.

4.3 Abbruch der Veranstaltung durch Vier Fährten

Sollte Vier Fährten krankheitsbedingt oder aus anderen persönlichen Gründen eine bereits begonnene Veranstaltung nicht weiterführen können, ist Vier Fährten berechtigt, einen Ersatz für die Leitung zu organisieren. In diesem Fall können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Muss Vier Fährten eine begonnene Veranstaltung abbrechen und kann keinen Ersatz für die Leitung organisieren, bekommen die Teilnehmenden einen prozentualen Anteil ihres Kursbetrages zurück.

5 Gutscheine

5.1 Gültigkeit

Die Gutscheine gelten für eine Person bzw. ein Kind mit Begleitung. Sie sind auf andere Personen bzw. Kinder übertragbar.

Gutscheine, auf denen "Gültig bis" vermerkt ist, sind bis 3 Jahre nach dem Kauftag gültig. Werden sie bis zu dieser Frist nicht eingelöst, verlieren sie ihren Wert.

Gutscheine mit Code "Cov19-..." sind unbegrenzt gültig.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Unternehmensauflösung erstattet Vier Fährten den Betrag für ungenutzte Gutscheine nicht zurück.

5.2 Einlösung

Gutscheine können nur schriftlich per E-Mail an wildwechsel@vierfaehrten.de eingelöst werden. Die Anmeldung bzw. Buchung unterliegt den entsprechenden Anmeldeverfahren. Ein Gutschein garantiert keinen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz. Möchten die Teilnehmenden unangemeldet einen Gutschein einlösen, behält sich Vier Fährten vor, dies zu verweigern, sofern die maximale Gruppengröße mit der Teilnahme überschritten wäre.

5.3 Preisänderungen

Erhöht oder senkt Vier Fährten nach Ausstellung des Gutscheins die Preise, behält dieser seine Gültigkeit. Gutscheinbeträge können mit den tatsächlichen Kosten bei der Einlösung verrechnet werden.

6 Teilnahmebedingungen

6.1 Coronabedingte Besonderheiten

Die Teilnahmebedingungen findest du weiter unten im aktuellen Hygienekonzept. Bitte beachte, dass im Krankheitsfall die normalen Storno- und Ersatzregelungen gelten.

6.2 Allgemeine Voraussetzungen

Körperliche und geistige Gesundheit

Mit Vertragsabschluss versichern die Teilnehmenden, dass sie physisch und psychisch in der Lage sind, das Angebot wahrzunehmen.

Vor Kursbeginn informieren die Teilnehmenden Vier Fährten über eventuelle Krankheiten, Behinderungen oder Medikamenteneinnahmen, sofern diese für die Teilnahme relevant sind. Dazu zählen insbesondere solche Gegebenheiten, die bspw. zu Beeinträchtigungen oder zur Gefährdung anderer Teilnehmender führen können. Vier Fährten prüft dann, ob eine Teilnahme möglich ist.

Genussmittel und Drogen

Vier Fährten legt den Teilnehmenden nahe, während der Veranstaltungen auf das Rauchen zu verzichten. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, nur in den Pausen und abseits der Gruppe zu rauchen und die Zigarettenreste ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die Teilnehmenden versichern, dass sie während der Veranstaltungen auf Alkohol und Drogen verzichten. Bei Zuwiderhandlung müssen sie die Veranstaltung verlassen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

Belehrung und Aufsichtspflicht

Eltern versichern, dass sie ihre Kinder belehren, den Anweisungen der Kursleitenden zu folgen.

Vier Fährten übernimmt für Minderjährige nur in den angegebenen Veranstaltungszeiten die Aufsichtspflicht. Sind Eltern, Lehrende, Erziehende etc. vor Ort, obliegt ihnen die Aufsichtspflicht der Kinder.

Respektvoller Umgang

Alle Teilnehmenden erklären sich einverstanden, respektvoll miteinander umzugehen und die persönlichen Werte der anderen zu achten.

Wiederholte menschenfeindliche Äußerungen führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

7 Sicherheit und Haftung

7.1 Sicherheit

Vier Fährten versichert eine sorgfältige Planung der Veranstaltungen und weist während der Veranstaltungen auf örtliche Gefahrenpotenziale hin. Diese werden gemieden, beseitigt oder gekennzeichnet.

Die Teilnehmenden bestätigen, sich unbedingt an die Sicherheitshinweise der Kursleitenden zu halten und Gefährdungen für sich und andere zu vermeiden.

Sie sind sich bewusst, dass das Ignorieren der Hinweise zum Ausschluss von der Veranstaltung führt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung kann von den betroffenen Personen in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

7.2 Haftung

Alle Personen nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil, dass heißt sie übernehmen für sich, ihnen angehörige Kinder sowie ihr Eigentum die volle Verantwortung. Dies gilt besonders, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf Infektionskrankheiten, körperliche Schäden und Folgeschäden sowie Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum durch höhere Gewalt oder Dritte.

Die Teilnehmenden sind zu keinem Zeitpunkt über Vier Fährten versichert.

Sollte von Vier Fährten zur Verfügung gestelltes Material bei den Veranstaltungen durch die Teilnehmenden beschädigt werden oder verloren gehen, so sind sie verpflichtet, dieses zu ersetzen. Bei Auftragsveranstaltungen haften die Auftraggebenden. Dies gilt insbesondere für Kita-, Schul- und Geburtstagsveranstaltungen.

Schäden, die durch Vier Fährten verursacht worden, werden von Vier Fährtens Haftpflichtversicherung geprüft.

8 Foto- und Videoaufnahmen

Vier Fährten dokumentiert von Zeit zu Zeit mit Foto- und Videoaufnahmen die Veranstaltungen.

Die Aufnahmen werden für die eigene Website, den Newsletter sowie Printmedien verwendet, um die Angebote zu illustrieren.

Die Teilnehmenden geben vor den Aufnahmen ihre schriftliche Einverständniserklärung ab, die sie jederzeit widerrufen können. Es bedarf einer besonderen Zustimmung der Teilnehmenden für die Bildnutzung in Scoial Media Kanälen, wie z. B. Facebook.

Vier Fährten achtet darauf, Personen so unindividuell wie möglich darzustellen. Es werden keine Klarnamen veröffentlicht.

9 Hygienekonzept, Stand 31. März 2022

Gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022

Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder FFP2)

Für die Angebote besteht keine Maskenpflicht.

Teilnahmevoraussetzungen

Es besteht keine Nachweis- bzw. Testpflicht mehr. Trotzdem gilt: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause.

Veranstaltungen, die am Wochenende stattfinden

Bitte teste dich und alle teilnehmenden Kinder mit einem einfachen Selbsttest, dann sind wir auf der sicheren Seite.

Vier Fährten intern nachwievor mit 3G

Für eure Sicherheit: Ich, Elisa Buchterkirchen, bin vollständig geimpft (3/3) und teste mich in regelmäßigen Abständen, je nach Auftragslage. Von allen, die mich bei den Angeboten unterstützen, sehe ich einen 3G Nachweis ein.

Werkzeuge und Arbeitsmittel

Nach jeder Nutzung werden die Werkzeuge und Arbeitsmittel wie Schnitzmesser, Sägen und Ferngläser desinfiziert.

Ranke